Der Entwicklungsplan ist das zentrale Dokument im Projekt „Praxisberaterinnen und Praxisberater an Oberschulen“.
Vereinbarungen treffen, umsetzen und reflektieren
ENTWICKLUNGSPLANGESPRÄCH
Der Entwicklungsplan wird im Zuge des Entwicklungsplangesprächs, an dem die Schülerin bzw. der Schüler, Personensorgeberechtigte, Praxisberaterin bzw. Praxisberater und ggf. Klassenlehrerin bzw. Klassenlehrer teilnehmen, gemeinsam erstellt.
Alle drei bis sechs Monate überprüfen Schülerin bzw. Schüler und Praxisberaterin bzw. Praxisberater gemeinsam, ob die im Entwicklungsplan getroffenen Vereinbarungen umgesetzt wurden, Ziele nach wie vor Gültigkeit haben und an welcher Stelle der Plan fortgeschrieben werden kann. Der Entwicklungsplan dokumentiert und strukturiert beständig die individuelle BO der Schülerinnen und Schüler.
Am Ende der Klassestufe acht wird dann der Weg der vergangenen beiden Schuljahre gemeinsam mit den beteiligten Schülerinnen und Schülern sowie deren Personensorgeberechtigten besprochen und reflektiert. Ergebnisse werden danach in die abschließende Spalte des Entwicklungsplans eingetragen.
BERUFSBERATERIN / BERUFSBERATER DER AGENTUR FÜR ARBEIT
Schlussendlich werden die Entwicklungspläne aller am Projekt beteiligten Schülerinnen und Schüler an die zuständige Berufsberaterin bzw. den zuständigen Berufsberater der Bundesagentur für Arbeit übergeben, sodass den Beratungsfachkräften alle wichtigen Informationen zur beruflichen Orientierung der Schülerinnen und Schüler zur Verfügung stehen.